Der Tucherpark ist mit Skulpturen nationaler und internationaler Künstler bestückt - Bildmontage von Claudia Mann

Stellungnahme zur Bauleitplanung Tucherpark

Eingestellt von: Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 10.06.2024

Stellungnahme zur Bauleitplanung Tucherpark

Als Träger öffentlicher Belange beziehen wir Stellung zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/74 und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2189 Tivolistraße (nördlich) Englischer Garten (östlich) Isarring (südlich) Isar (westlich), München.

Das Denkmalnetz Bayern unterstützt die Bemühungen der Landeshauptstadt München um die Erhaltung und Weiterentwicklung des denkmal- bzw. ensemblegeschützten Tucherparks zwischen dem Englischen Garten und dem Isarlauf. Wie der Name schon sagt, war das Areal des Tucherparks mit Beginn seiner Bürohausbebauung in den 1960er Jahren als gestaltete Parklandschaft mit anspruchsvoller Architektur und künstlerisch gestalteten Skulpturen gedacht worden. Die Urheberschaft dieses Gedankens ist bei dem Architekten Sep Ruf und seinem Landschaftsarchitekten Karl Kagerer zu suchen. Für den Umgang mit dem bislang öffentlichen Raum gilt es in erster Linie den besonderen „Dreiklang von Architektur, Park und Kunst1, durch ein fachgerechtes Parkpflegewerk, zu erhalten. Bekanntlich befinden sich im Tucherpark neun Kunstwerke nationaler und internationaler Künstler, darunter die Große Toranlage von Fritz Koenig. In der Wertschätzung der Bildwerke im öffentlichen Raum zeigte Ruf sein Bemühen um die Einheit von Architektur, Landschaft und Kunst.  

Die architektonischen und städtebaulichen Veränderungen innerhalb des Tucherparks werden mit der Illustration auf S. 7 des LHM-Infoblattes vom Mai 2024 angedeutet. Das Denkmalnetz Bayern bezieht dazu folgendermaßen Stellung:

Begrüßt wird der naturnahe Übergang zwischen der geschlossenen Mietshausbebauung des Lehels (Tivolistraße Süd) und dem gründominierten Auftakt des Tucherparks (Tivolistraße Nord). Der als Tivoli West bezeichnete Neubau tritt als zweigeschossiger Baukörper angenehm zurückhaltend und maßvoll in Erscheinung.  Dies gilt weniger für den zweiten Neubau in diesem Bereich (bezeichnet Tivoli Ost), dessen Höhenentwicklung um ein Geschoss zu hoch empfunden wird.

Nach dem geänderten FNP soll das bislang einheitliche Kerngebiet (MK) mit dem Eisbach aufgeteilt werden in ein östliches Kerngebiet (MK) und im Westen gemischte Bauflächen (M), dieses wieder fast mittig geteilt durch eine allgemeine Grünfläche (AG).

Aus Sicht des Denkmalnetz Bayern liegt die erste Priorität des Bebauungsplanes darin, die Bestandgebäude zu erhalten bzw. bestandsgerecht zu modernisieren. Mögliche Erweiterungen im Dachbereich können dies nur erreichen, wenn die prägende Formensprache Sep Rufs aufgegriffen und fortgesetzt wird. Eine gestalterische Differenzierung in „Bestandsbau“ und „Aufstockung“ wird dagegen nicht als zielführend erachtet. Auch bei Neubauten im Ensemble wird es darauf ankommen, eine möglichst hohe Affinität zwischen Alt und Neu zu erreichen. Es wird vorgeschlagen, dieses Ziel als Satzung im B-Plan zu verankern.
Das Technische Zentrum von Sep Ruf und die Zylinder von Uwe Kiessler sind als Einzeldenkmäler in der Denkmalliste eingetragen. Beide Gebäudekomplexe würden durch eine Verkofferung der leichten Dachaufbauten im Zusammenhang einer Dachaufstockung einen Teil ihrer architektonischen, besonderen Anschaulichkeit verlieren.

Nun zu einem sehr kritischen Punkt des B-Plan-Entwurfes, der größte Bedenken hervorruft:
Das Hilton-Hotel war zum Zeitpunkt seiner Errichtung eines der ersten Münchner Hochhäuser innerhalb des Mittleren Rings und wurde mit der Olympiade 1972 eröffnet. Sep Ruf hat den scheibenartigen Hochpunkt als städtebauliche Dominante im Ensemble des Tucherparks betrachtet. Bedauerlicherweise kann das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege einem Nachtrag des Hilton-Hotels in die Denkmalliste nicht nähertreten, obwohl es offenkundig den amerikanischen Einfluss auf das Baugeschehen im Nachkriegsdeutschland dokumentiert. Das Hilton-Hotel ist das prägende, unübersehbare Bauwerk des denkmalgeschützten Ensembles Tucherpark.
Das ausladende Sockelgeschoss soll nun vollständig abgebrochen werden und durch ein zweigeschossiges Bauwerk ersetzt werden. Gleichzeitig soll der Hauptbaukörper an seiner Nordseite um mehrere Meter verlängert und das Gebäude auf insgesamt 16 Geschosse erhöht werden. Durch diese geplante Umgestaltung wird das jetzige Hilton als Bestandsgebäude offenkundig in Frage gestellt. Durch die Vielzahl der Veränderungen wird ein Abbruch des Hilton – das Herzstück und Wahrzeichen des Tucherparks – präjudiziert.
Doch damit nicht genug: Im direkten Anschluss sieht der B-Plan-Entwurf einen zusätzlichen siebengeschossigen Neubau vor (bezeichnet: Hilton PH), der die weitgreifende räumliche Wirkung des Hochhauses beeinträchtigt und seine markante Silhouette schwächt. Aus Sicht des Denkmalnetz Bayern sind damit der Bestand des Hilton-Hotels und sein Signalcharakter für den Tucherpark auf das Äußerste gefährdet. Daher fordern wir die Landeshauptstadt München, sowie das Landesamt für Denkmalpflege auf, alle planungshoheitlichen Voraussetzungen zu schaffen und alle denkmalrechtlichen Möglichkeiten wahrzunehmen, um das Hilton-Hotel in seiner jetzigen Form zu erhalten und fachgerecht zu modernisieren. Selbstredend lehnt das Denkmalnetz Bayern den geplanten Zusatzbaukörper (Hilton PH), die nördliche Verlängerung über alle Geschosse des Hilton-Hotels, Abbruch und Aufstockung des Sockelgeschosses Hilton-Hotel, sowie die Aufstockung des Hilton-Hotel auf 16-Geschosse aus Gründen des Denkmalschutzes ab.

Nur eine entsprechend bestandswahrende Sanierung der Gebäude im Ensemble, die unter Mitwirkung von Sep Ruf entstanden sind, gewährleistet eine zukunftsträchtige Weiterentwicklung als wertvolles Architekturdokument der 1960er Jahre. Die überregionale Bedeutung des Tucherparks als früheste Bürosiedlung in Deutschland, die Architektur, Parklandschaft und Kunst miteinander vereint, darf nicht verloren gehen. „Sollte der Bebauungsplan in der vorliegenden Form genehmigt und umgesetzt werden, besteht die große Gefahr, dass das Ensemble Tucherpark in seinem anspruchsvollen, künstlerisch gedachten Wesen verändert und damit seiner historischen Gestaltung beraubt wird.“ 1

Dr. Birgit Angerer, Elke Wendrich
Sprecherinnen Denkmalnetz Bayern

Autorin: Claudia Mann, Redaktion Elke Wendrich
Bildmontage Skulpturen: Claudia Mann

Quellenangabe:
1 Claudia Mann: Der Tucherpark – „Investment“ oder „bedeutendes Denkmalensemble“? in: Schönere Heimat, hrsg. Bayerischer Landesverein für Heimatpflege, Heft 1/2024, S. 49–51.


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Kommentar von Claudia Mann |

Der Landesdenkmalrat hat beschlossen, folgende Beschlüsse der 453. Sitzung am 17. Mai 2024 zu veröffentlichen: Tucherpark in München
Beschluss:
„Der Landesdenkmalrat begrüßt die Weiterentwicklung der Planungen zum Tucherpark und das Eingehen auf seinen Beschluss aus der 449. Sitzung vom 29. September 2023. Es muss jedoch weiter kritisch festgestellt werden, dass das geplante neue Gebäude im Süden, das vor das Einzeldenkmal Technisches Zentrum platziert wurde, viel zu hoch ist und somit Baudenkmal und Ensemble massiv beeinträchtigt würden. Dieser Baukörper müsste aus Sicht des Rates auf ein bis maximal zwei Geschosse reduziert werden, viel besser wäre es allerdings, gänzlich darauf zu verzichten, damit der Grünzug am Eingang des Ensembles und der freie Blick auf das Einzeldenkmal weiter gewährleistet sind. Auch die Massierung und die Höhe der Baukörper im Norden der Anlage werden kritisch gesehen, dies sollte verbessert werden. Der Landesdenkmalrat begrüßt die Bereitschaft der Landeshauptstadt, Mitglieder des LDR und des BLfD in den Projektbeirat aufzunehmen, und schlägt vor, dass die weiteren Schritte des Projekts mit den Vertretern des Landesdenkmalrates erarbeitet werden und das Projekt dann abschließend dem Rat vorgestellt wird.“
Beschlüsse Landesdenkmalrat

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