Dachstuhl mit regionalen Besonderheiten aus der Mitte des 17 Jhs im ehem. Gasthof zum Weißen Schwanen, Thurnau, Nov. 2025

Ehemaliger "Gasthof zum Weißen Schwanen“: Thurnau steht vor dem Verlust eines ihrer ältesten Baudenkmale für den Ausbau der Staatsstraße 2689. Denkmalnetz Bayern wendet sich an Oberste Denkmalschutzbehörde.

Eingestellt von: Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 13.11.2025
Geändert am 05.12.2025

Ehemaliger "Gasthof zum Weißen Schwanen“: Thurnau steht vor dem Verlust eines ihrer ältesten Baudenkmale für den Ausbau der Staatsstraße 2689. Denkmalnetz Bayern wendet sich an Oberste Denkmalschutzbehörde.

Pressemitteilung vom 13.11.2025

Das Denkmalnetz Bayern, das sich aufgrund von Bürgeranfragen vor Ort seit längerem für den Erhalt einsetzt, verurteilt den Abriss des besonders wertvollen Baudenkmals auf das Schärfste. Das Staatliche Bauamt Bayreuth plant den Abriss zwischen 17.11.25 und 19.12.25, eine Genehmigung hat die Regierung von Oberfranken im Mai 2025 erteilt. Sie begründet ihre Entscheidung mit dem angeblich schlechten baulichen Zustand des Gebäudes und den hohen Sanierungskosten. (vgl. Bayerische Rundschau „Straße siegt gegen den Denkmalschutz, von Alexander Hartmann, 30.5.25). Auch der Landesdenkmalrat, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und die Heimatpflege widersprechen der Einschätzung der Regierung von Oberfranken und lehnen einen Abriss strikt ab.

Aufgrund der vorgeschriebenen Dokumentation durch einen Bauforscher liegen dem Denkmalnetz Bayern nun Fotos des Dachstuhls und weiterer Details aus dem Inneren vor. Sie bezeugen die ausnehmende Qualität, neben einer Fülle von weiteren selten erhaltenen konstruktiven und formalen Details seit dem 17. Jahrhundert, wie der Landesdenkmalrat in seinem Beschluss ausführt.

Damit ist die Entscheidungsgrundlage der Regierung von Oberfranken für einen Abriss offensichtlich widerlegt. Das Denkmalnetz hat sich deshalb an die Oberste Denkmalschutzbehörde gewandt, die Abrissgenehmigung der Regierung von Oberfranken aufzuheben, da die aktuelle Dokumentation die Qualität und Erhaltungswürdigkeit des Gebäudes belegen.

Hintergrund:
Das Staatliche Bauamt erwarb das Gebäude, um es für den Ausbau der Staatsstraße abzureißen, obwohl es bereits Teil des denkmalgeschützten Ensembles „Ortskern Thurnau“ war. Kurze Zeit später (Dezember 2024) wurde ihm auf Anregung des Kreisheimatpflegers Harald Stark zusätzlich die Einzeldenkmaleigenschaft durch das Landesamt für Denkmalpflege zuerkannt. Trotzdem wurde der Abriss von der Regierung genehmigt – entgegen der Einschätzung der eigenen Fachbehörde.

Die Pressesprecherin der Regierung von Oberfranken erläuterte am 30.5.25 gegenüber dem Fränkischen Tag, warum sie eine Abrissgenehmigung erteilt hat: „Maßgebend sei bei der Entscheidung allen voran der sehr schlechte bauliche Zustand des Gebäudes gewesen. Einzelne Gebäudeteile seien einsturzgefährdet, Dächer undicht.“ Weiter führt sie aus, „der Aufwand für eine Sanierung wäre daher unverhältnismäßig hoch und würde sich eher als Rekonstruktion denn als Sicherung historischer Substanz erweisen, zumal in der Vergangenheit die historische Bausubstanz durch unsachgemäße Eingriffe bereits verändert wurde.“

Der Landesdenkmalrat, der die Aufgabe hat, die Bayerische Staatsregierung zu beraten und in wichtigen Fragen der Denkmalpflege mitzuwirken, bestätigt nach einem Ortstermin die Bedeutung des Einzeldenkmals. Im erst kürzlich veröffentlichten Beschluss der Sitzung vom 29.9.25 ist nachzulesen:
„Das durch die Verbreiterung vom Abriss bedrohte Denkmal Kulmbacherstr. 2, ein ehemaliger großer Gasthof, ist in einem für das Alter guten technischen Zustand und weist innen eine Fülle selten erhaltener konstruktiver und formaler Details seit dem 17. Jahrhundert auf, die es zu einem besonders wertvollen Baudenkmal machen. Das Denkmal liegt zudem an einem wichtigen Punkt des Ensembles Thurnau. Es war historisch das erste Gebäude an der Zufahrt des Marktes Thurnau von Kulmbach und Kasendorf aus und prägt durch seinen markanten Baukörper bis heute diese Stelle. Dieses darf keinesfalls einen Präzedenzfall für das weitere Vorgehen der Regierung von Oberfranken darstellen.“.


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