Ausschnitt aus dem BayernAtlas: Die geplanten Abbruchgebäude wurden durch das Denkmalnetz Bayern gelb markiert - © Bayerische Vermessungsverwaltung 2026, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Trotz anhängiger Klage: Freistaat will in Thurnau weiter unumkehrbare Tatsachen schaffen

Eingestellt von: Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 01.09.2026
Geändert am 02.09.2026

Trotz anhängiger Klage: Freistaat will in Thurnau weiter unumkehrbare Tatsachen schaffen

Pressemitteilung vom 1.9.2026

Denkmalnetz Bayern warnt vor voreiligen Abbrüchen und Verschwendung öffentlicher Gelder

Das Staatliche Bauamt Bayreuth kündigt vom 14. bis 17. September 2026 erneut Abbrucharbeiten in der Kulmbacher Straße an. Für den Ausbau der Ortsdurchfahrt (Staatsstraße 2689) sollen zwei Gebäude an den Hausnummern 5 und 7 abgebrochen werden. Die Ortsdurchfahrt soll dafür vier Tage vollständig gesperrt werden.

Das Denkmalnetz Bayern verurteilt dieses Vorgehen angesichts des weiterhin anhängigen Rechtsstreits um den Abriss des ehemaligen Gasthofs „Zum Weißen Schwanen“ als höchst problematisch.

„Während vor Gericht noch nicht abschließend geklärt ist, ob der geplante Eingriff in das historische Ortsbild und insbesondere der Abriss des ehemaligen Gasthofs ‚Zum Weißen Schwanen‘ rechtmäßig ist, wird die Umsetzung der umstrittenen Straßenplanung weiter vorangetrieben. Mit weiteren Abbrüchen werden dabei Fakten geschaffen, die später nicht mehr rückgängig zu machen sind“, kritisiert das Denkmalnetz Bayern.

Das Denkmalnetz Bayern hatte mit Unterstützung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz im Dezember 2025 Verbandsklage gegen die Abrisserlaubnis für den ehemaligen Gasthof „Zum Weißen Schwanen“ in der Kulmbacher Straße 2 eingereicht. Das Gebäude stammt aus dem 17. Jahrhundert, ist Bestandteil des Denkmalensembles Ortskern Thurnau und zugleich als Einzeldenkmal geschützt. Ziel der Klage ist es, den Abriss zu verhindern und Zeit zu gewinnen für die Rettung und Sichtbarmachung dieses außerordentlich wertvollen Baudenkmals, eines gut erhaltenen Zeugnisses handwerklicher Zimmermannskunst.

Keine öffentlichen Mittel für ungeklärte Planung

Vor weiteren Abbrucharbeiten sollte zunächst abgewartet werden, ob die zugrunde liegende Planung rechtlich und tatsächlich in der vorgesehenen Form umgesetzt werden kann.

Das Denkmalnetz Bayern fordert daher den Freistaat Bayern und das Staatliche Bauamt Bayreuth auf, die angekündigten Abbrucharbeiten zurückzustellen und die Verkehrsplanung ergebnisoffen zu überprüfen.

„Bevor für den Abriss weiterer Gebäude öffentliche Mittel eingesetzt werden, sollte feststehen, dass diese Maßnahmen für die künftige Straßenplanung tatsächlich erforderlich sind. Andernfalls drohen Kosten für Arbeiten, die sich später als unnötig erweisen.“


Weitere Informationen

Ausschnitt BayernAtlas: Abbruchgebäude gelb marikiert durch das Denkmalnetz Bayern

Holzlager an der Kulmbacher Straße 7, Google StreetView
Scheune an der Kulmbacher Straße 5, Google StreetView

Ehemaliger Gasthof zum weißen Schwanen und Verkehrsplanung

Pressemitteilung zur Klage des Denkmalnetz Bayern

Mehr zum Fall "Ehemaliger Gasthof zum Weißen Schwanen"

Pressemitteilung zum drohenden Verlust vom 13.11.2025

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