Urteil mit Signalwirkung: Eintrag in Denkmalliste nach Abbruchgenehmigung ist wirksam

Eingestellt von: Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 13.04.2014
Geändert am 10.12.2018

Urteil mit Signalwirkung: Eintrag in Denkmalliste nach Abbruchgenehmigung ist wirksam

Im Streitfall um ein zum Abbruch vorgesehenes Haus hat das Verwaltungsgericht Bayreuth der Stadt Coburg als Unterer Denkmalschutzbehörde den Rücken gestärkt. Das Wohnhaus hatte aufgrund seiner äußeren Unauffälligkeit bislang nicht in der Denkmalliste gestanden. Erst als die Stadt Coburg eine Abbruchgenehmigung erteilt hatte, wurde die kunst- und kulturgeschichtliche Bedeutung offenbar: im Inneren verbirgt sich ein großes Wandgemälde des Golfs von Neapel aus dem 19. Jahrhundert. Das Landesamt für Denkmalpflege trug das Haus in die Liste nach. In ihrer Funktion als Untere Denkmalschutzbehörde untersagte die Stadt der Eigentümerin unverzüglich den schon genehmigten Abriss.

Auf die Klage der Eigentümerin gegen den Abbruchstopp gab das Verwaltungsgericht Bayreuth der Stadt recht. Ein Urteil mit Signalwirkung: die Richter fanden, dass im vorliegenden Fall die Denkmaleigenschaft schwerer wiegt als eine lediglich nach Baurecht erteilte Abbruchgenehmigung. Mit dem Urteil wird die Bedeutung des Denkmalschutzes im baurechtlichen Verfahren gestärkt. Ein bislang nicht in der Denkmalliste aufgeführtes Objekt kann mit den Mitteln des Denkmalschutzes noch gerettet werden, selbst wenn bereits eine baurechtliche Abbruchgenehmigung vorliegt.

Pressebericht des Coburger Tageblatts


Wir freuen uns über Kommentare

Bitte beachten Sie dabei unsere Netiquette.

Neuen Kommentar schreiben

a

-

Bitte rechnen Sie 5 plus 2.

o

Ihre E-Mail Adresse und Ihren Namen benötigen wir, um Fragen zur Veröffentlichung Ihres Kommentars zu klären. Ihre Daten werden ausschließlich in Zusammenhang mit dieser Kommentarfunktion genutzt und zu diesem Zweck in elektronischer Form gespeichert. Eine Weitergabe erfolgt nicht. Die entsprechende Datennutzung akzeptieren Sie mit dem Absenden dieses Formulars. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@denkmalnetzbayern.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.