Verbandsklagerecht für Denkmalnetz Bayern

Eingestellt von: Sprecher des Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 26.02.2021

Verbandsklagerecht für Denkmalnetz Bayern

Eine Verbandsklage ermöglicht es Bürgerinitiativen Rechte der Allgemeinheit geltend zu machen. Bundesweit gibt es zu solchen bürgerschaftlichen Einsprüchen bislang lediglich Erfahrungen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes. Anders als im europäischen Ausland wird diese Möglichkeit für Themen von Denkmalschutz und Denkmalpflege hierzulande kaum praktiziert. Grund dafür ist u. a. die fehlende Anerkennung von bürgerschaftlichen Initiativen zum Erhalt von historischer Baukultur als „Umweltvereinigung im Sinne des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG).“ Letztlich geht es dabei um die Frage, inwieweit die „gebaute Umwelt“ zum Umwelt-Begriff, der im Allgemeinen als „natürliche Umwelt“ verstanden wird, zu zählen ist. Genau diese Frage hat das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) kürzlich bejaht und in einem Antragsverfahren dem Denkmalnetz Bayern (DNB) die für das Verbandsklagerecht notwendige Anerkennung erteilt. Das DNB ist nun als erste Denkmalschutzvereinigung berechtigt, sich gegebenenfalls auf dem Klageweg für das historische bauliche Erbe in Bayern einzusetzen.

Unser Bündnis wird dieses jetzt zur Verfügung stehende wichtige Rechtsinstrument wohlabgewogen in Grundsatzfragen nach den im Statut des DNB definierten Aufgabenbereichen („Förderung des Denkmalschutzes und der bürgerschaftlichen Denkmalpflege in Bayern“) zur Anwendung bringen.


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