Starnberger Flügelbahnhof - Foto: Foto: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Verfahrensstand Bahnprojekte Hauptbahnhof und Starnberger Flügelbahnhof

Eingestellt von: Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 10.12.2018
Geändert am 03.01.2019

Verfahrensstand Bahnprojekte Hauptbahnhof und Starnberger Flügelbahnhof

Vor kurzem endete die Frist im Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan für den Starnberger Flügelbahnhof. Bekanntlich plant die Bahn den Abriss des denkmalgeschützten Flügelbahnhofs und den Neubau eines 70 Meter hohen Geschäftshauses. Im Rahmen des Verfahrens haben sowohl das Denkmalnetz (PDF) als auch das Münchner Forum (PDF) und die Münchner Altstadtfreunde (PDF) Stellungnahmen abgegeben. Sie beziehen sich dabei durchweg auf die Studie zu den Denkmaleigenschaften des Münchner Hauptbahnhofs und seiner Umgebung (PDF).

Für den Abbruch und Neubau des Hauptbahnhofs plant die Bahn die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Das Denkmalnetz hat in diesem Zusammenhang die Regierungspräsidentin von Oberbayern angeschrieben und eine neutrale Antwort erhalten, die über den Sachstand aus der Sicht der Staatsbehörde informiert.

Das Denkmalnetz Bayern befürchtet die baldige Umsetzung eines kaum mehr aufhaltbaren Zerstörungswerks an zwei bedeutenden bayerischen Baudenkmälern durch die vereinten Kräfte von Bahn, Eisenbahnbundesamt, Freistaat und Kommune. Gefährdet ist nicht nur der nutzungstaugliche Baubestand, abzusehen sind auch enorme strukturelle Änderungen des gesamten Bahnhofsareals (voluminöse Baumassen, übersteigerte Höhenentwicklung, überzogene Nutzung respektive Gewerbestruktur) verbunden mit jahre- wenn nicht jahrzehntelange Baustellen und entsprechenden Behinderungen von Bürgern, Bahnnutzern und Anliegern.

Das Denkmalnetz wird die Entwicklung aufmerksam beobachten und seine eher bescheidenen rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Interessenten und Betroffene werden bei uns aber immer offene Ohren für einen Erfahrungsaustausch finden.


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