Welterbe-Fantasien im Steigerwald

Eingestellt von: Dieter Martin
Eingestellt am 14.06.2017
Geändert am 28.09.2017

Welterbe-Fantasien im Steigerwald

Die Medien haben seit Jahren über die Ambitionen der Staatsregierung berichtet, statt eines wirksamen Schutzes der Buchenwälder des Steigerwaldes mit naturschutzrechtlichen Instrumenten als Trostpflaster die ganze Gegend oder zumindest den Markt Ebrach (Lkr. Bamberg) zum Weltkulturerbe zu erklären. Das Ensemble Ebrach ist im Denkmalnetz als gefährdetes Denkmal kommentiert unter erhaltenwerte-denkmaeler-bauten-gaerten/gefaehrdet/klosteranlage_ebrach_mit_bamberger_tor.html

Ende 2014 vereinbarte die bayerische Staatsregierung mit den Landräten des nördlichen Steigerwalds, die Chancen des Steigerwalds für ein UNESCO-Welterbe (Weltnatur- oder Weltkulturerbe) oder ähnliche Titel zu prüfen. Um die Chancen für ein Kulturerbe auszuloten, wurde im Auftrag des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten von 2015 bis 2016 in Kooperation mit der Bayerische Staatsforsten AöR und in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine Erhebungen der Kulturlandschaft und wichtiger Bräuche (sogenannte Kulturlandschaftsinventarisation) durchgeführt.

Die umfassende Analyse durch den Gutachter Dr. Thomas Büttner (Büro für Heimatkunde und Kulturlandschaftspflege, Morschen) und die Archäologin Andrea Lorenz erfolgte, neben Außenaufnahmen und Auswertung von zahllosen Karten, Luftbildern und Büchern, unter enger Einbindung und Beteiligung der Region.
Nunmehr liegen die Ergebnisse der Untersuchungen vor. Der Steigerwald wird als ein Natur- und Kulturraum mit herausragenden Qualitäten bewertet. Für die Entwicklung der Region stellt sich die Frage des Umganges mit diesen Qualitäten und deren künftiger Nutzung und Inwertsetzung.

Die Analyse und Bewertung der kulturlandschaftlichen Potenziale des Steigerwaldes erfolgte nach Angaben der Gutachter ergebnisoffen. Sie kommen in ihrer Kurzfassung u.a. zu folgenden Schlussfolgerungen zum Thema Weltkulturerbe:

  • Leitidee der 1972 verabschiedeten und 1975 in Kraft getretenen Welterbekonvention ist die Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen. Für eine Bewerbung zum UNESCO- Weltkulturerbe (WKE) ist daher ein außergewöhnlicher universeller Wert der Stätte gefordert, verbunden mit besonderer architektonischer und denkmalwürdiger Qualität.
  • Solche Stätten – die seit 1992 auch Landschaften umfassen können – müssen aufgrund ihrer Einzigartigkeit, Authentizität (historische Echtheit) und Integrität (Unversehrtheit) weltbedeutend sein.
  • Die Chancen, einen Weltkulturerbe-Titel für den Steigerwald respektive für die Klosterlandschaft Ebrach zu erlangen, sind bei einer alleinigen Bewerbung in Bezug auf die aktuellen Rahmenbedingungen und die historisch vermittelten Substanz als gering einzuschätzen. Denn deutsche Stätten und sakrale Bauten sind im UNESCO-Welterbe überrepräsentiert. Hinzu kommt, dass die deutsche Tentativliste für künftige Nominierungen zum UNESCO-Welterbe mit Beschluss der 346. Kultusministerkonferenz (12./13.06.2014) geschlossen ist. Von daher ist auf Jahre nicht absehbar, wann wieder ein Verfahren zur Fortschreibung eröffnet werden kann (in keinem Falle vor 2021).
  • Neben formalen Kriterien sind jedoch insbesondere die Einwirkungen des Klosters Ebrach auf die Kulturlandschaft nicht als außergewöhnlich zu bewerten, sondern finden zahlreiche regionale Entsprechungen und fügen sich in die Regelhaftigkeiten der kulturlandschaftlichen Entwicklung Mitteleuropas ein.
  • Besser stünden die Erfolgschancen bei einer seriellen, staatenübergreifenden Bewerbung, deren Federführung bei einem ausländischen Projektpartner liegen müsste (Tschechien, Österreich).
  • Ungeachtet dessen sind für den komplexen Nachweis der Authentizität und der Integrität des potentiellen Schutzgutes „Klosterlandschaft“ gemäß den Welterberichtlinien erhebliche Zeitressourcen und finanzielle Mittel erforderlich.

Zur weiteren Vertiefung als PDF zum Download:

Auf der Website des Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (s. Link) finden Sie weitere Materialien zum Download. In der Region bestehen seit einigen Jahren unterschiedliche Auffassungen, wie der Steigerwald seine Werte bewahren und entwickeln kann; hierüber gibt u.a die Website des Freundeskreises Steigerwald (s. Link) Auskunft.

Zusammengefasst muss man bei realistischer Betrachtung wohl davon ausgehen, dass nach den Ergebnissen des Gutachtens und der Rechtslage eine Bewerbung wohl schon am Fehlen der Ressourcen, am Fehlen einer Willensbildung der kommunalen Entscheidungsträger und – entscheidend – am Fehlen der fachlichen Kriterien scheitern dürfte. Als Trostpflaster für den verweigerten Naturschutz ist der Welterbetitel also ungeeignet. Er bleibt ein Wunschtraum.

Literatur: Ausführlich zu den rechtlichen Grundlagen: B. Ringbeck in Martin/Krautzberger, Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 4. Auflage 2016. Siehe auch die Literaturliste in der Langfassung der Kulturlandschaftsinventarisation von Büttner et al., 2017

Links:
Freundeskreis Nationalpark Steigerwald
http://www.pro-nationalpark-steigerwald.de/

Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
https://www.stmelf.bayern.de/wald/forstpolitik/159290/index.php
Auftraggeber des Projektes "Kulturlandschaftsinventarisation Steigerwald". Hier kann auch die die Berichtsversion mit umfänglichen Angaben zu den Bildrechten (einschließlich Abbildungsverzeichnis) abgerufen bzw. angefordert werden.

Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/schutzgebiete/steigerwald/index.htm

Fränkischer Tag
http://www.infranken.de/regional/bamberg/Kulturinventur-im-Steigerwald;art212,2707213


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