Wohnhaus von Max Lacher vor dem Abriss – trotz Denkmalschutz für die Kunst am Bau
Pressemitteilung vom 23.7.2026
Am ehemaligen Wohnhaus des Münchner Künstlers Max Lacher (Petunienweg 17, München Hadern) wird derzeit das Herausschneiden der denkmalgeschützten Sonnenuhr vorbereitet – ein Gerüst steht bereits. Nach Einschätzung des Denkmalnetz Bayern droht damit die Zerstörung des Denkmals in seiner ursprünglichen Form, obwohl nach unserer Kenntnis für das neue Bauvorhaben noch keine Baugenehmigung vorliegt.
Die Kunstwerke am Wohnhaus von Max Lacher – eine Sonnenuhr und ein großformatiges Fresko an der Veranda – wurden 2025 vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege als Baudenkmal anerkannt und sind inzwischen in die Denkmalliste eingetragen.
Dennoch besteht akute Abrissgefahr
Eine ältere Baugenehmigung für den hinteren Teil des Grundstücks erlaubt den Abbruch der Veranda mit dem Fresko. Die Genehmigung erstritt der Bauherr vor dem Verwaltungsgericht München (Az. M 29 K 19.5525). Die Kunstwerke waren im damaligen Verfahren weder den Behörden noch dem Gericht bekannt. Der Bauherr, ein Enkel Max Lachers, erwähnte die Kunstwerke weder in der Bauvoranfrage noch im Bauantrag. Die Veranda mit dem großformatigen Wandbild wurde sogar als „Geräteschuppen" bezeichnet. Zudem wurden bereits im Frühjahr 2025 elf Bäume gefällt, obwohl dies erst zum Baubeginn zulässig gewesen wäre; das Wohnhaus steht seit längerem leer.
Inzwischen plant der Eigentümer zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 20 Wohnungen. Den Anfang Juni eingereichten Bauantrag lehnte der Bezirksausschuss Hadern unter anderem wegen des Ausmaßes und des ungeklärten Umgangs mit dem Denkmal ab. In den Plänen ist lediglich die Sonnenuhr am Neubau dargestellt; das großformatige Fresko fehlt. Eine neue Baugenehmigung liegt nach unserer Kenntnis bislang nicht vor.
Stadtbaurätin Prof Dr. (Univ. Florenz) Merk teilte Anfang des Jahres der Enkelin Max Lachers schriftlich mit: “Dadurch, dass inzwischen aber die Denkmaleigenschaft des Freskos und der Sonnenuhr erkannt wurde, kann jetzt bei neuen Anfragen das Denkmalrecht angewendet werden. Ziel ist es dabei selbstverständlich, die Kunstwerke zu erhalten, was ich nachdrücklich unterstützte.“ Ob für das derzeit vorbereitete Herausschneiden der Sonnenuhr eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt, ist uns nicht bekannt.
Unser Appell: Erhalt in situ statt Zerstörung des Denkmals
Die Denkmaleigenschaft verpflichtet zum Erhalt der Kunstwerke am originalen Standort. Ein Herausschneiden würde den historischen und künstlerischen Zusammenhang zerstören. Max Lacher schuf mit den Bildszenen, dem Wohnhaus und dem Garten eine gestalterische Einheit. Dieser Zusammenhang muss erhalten bleiben.
Kompromiss ist möglich
Das Denkmalnetz Bayern erklärt: „Ein Kompromiss ist möglich. Nach Sichtung der ursprünglichen Baupläne für ein Doppelhaus im Garten erscheint uns der Erhalt der Kunstwerke ohne kostspielige Umplanungen realisierbar. Wir bitten die zuständigen Behörden daher nachdrücklich, sich für eine Lösung einzusetzen, die das kulturelle Erbe Max Lachers schützt.“
Zum Künstler Max Lacher
Max Lacher (1905 – 1988) prägt mit seinen Werken bis heute das Münchener Stadtbild. Er liebte das Pointierte, Skurrile und Witzige. Seine Werke finden sich unter anderem an der Alten Post (Max-Josepf-Platz), am Donisl, am Kaufhaus Beck und bei Rischart (Marienplatz) oder in der Anastasia-Kapelle des Waldfriedhofs. Seine künstlerischen Verdienste wurden mehrfach ausgezeichnet und prämiert, auch war er Präsident im Münchener Haus der Kunst.
Weitere Informationen zum Wohnhaus mit Kunst sowie zum Künstler Max Lacher:
Eintrag bei Kunst am Bau Bayern
Eintrag unter gefährdet beim Denkmalnetz Bayern
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