Wulfertshausen, Stadt Friedberg, Lkr. AIC-FBG, Oberer Dorfweg 1/3, Kath.Kirchenzentrum, St. Radegundis oder gibt es eine "neue" Denkmalpflege?

Eingestellt von: Sprecher des Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 04.02.2019
Geändert am 13.02.2020

Wulfertshausen, Stadt Friedberg, Lkr. AIC-FBG, Oberer Dorfweg 1/3, Kath.Kirchenzentrum, St. Radegundis oder gibt es eine "neue" Denkmalpflege?

Bemerkenswert: Das 1981 eingeweihte Kirchenzentrum in Wulfertshausen ist ein wichtiges Zeugnis der nachkriegszeitlichen Baukultur. Nach dem Entwurf des bedeutenden Münchner Architekten und Hochschullehrers Josef Wiedemann errichtet, wird die Anlage nun in die Bayerische Denkmalliste eingetragen.

Bedenklich: Der Baureferent der Stadt Friedberg, geht davon aus, dass man bei der Erhaltung eines Baudenkmals aus jüngerer Zeit, andere denkmalpflegerische Grundsätze anwenden kann: Es ginge eher um die Optik und weniger um die Erhaltung des Baubestandes.

https://www.augsburger-allgemeine.de/friedberg/Wulfertshauser-Kirche-wird-unter-Denkmalschutz-gestellt-id53344886.html

Erfreulich: Eine Nachfrage des DNB beim "Bürgerportal" des Landesamtes für Denkmalpflege hat ergeben: Es gibt KEINE "neue Denkmalpflege", damit keine "Sonderbehandlung" für den schützenswerten Baubestand aus der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts. Es gilt für alle Baudenkmäler die gleiche denkmalpflegerische Vorgehensweise.

Josef Wiedemann (1910-2001) hat als einflussreicher Hochschullehrer ganze Architektengenerationen geprägt. Zu seinen realisierten Planungen gehören Wiederaufbauten und Neuinterpretationen kriegszerstörter Münchner Gebäude, darunter das Odeon oder die Alte Akademie, ferner seine noch immer umstrittenen Kaufhausbauten, etwa der "Kaufhof am Marienplatz". Für die Baukultur der Nachkriegszeit von besonderer Bedeutung aber sind seine Sakralbauten. Teilweise bereits denkmalgeschützt sind u. A. die Kapelle und das Kloster auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte in Dachau, die Klosterkirche "Zur heiligen Dreifaltigkeit" in München-Nymphenburg oder die sehenswerte Autobahnkirche in Windach, Lkr. LL, zu nennen.

Das katholische Kirchenzentrum in Wulfertshausen, Stadt Friedberg, gehört zu Wiedemanns Spätwerk und ist nun in die Denkmalliste eingetragen:

D-7-71-130-190 "Kirchenzentrum St. Radegundis, Gebäudegruppe um Innenhof mit Brunnen und eingestelltem Umgang; kath. Kirche, quadratischer Putzbau, mit tiefgezogenem Pultdach und mit nach Osten unter hier mehrfach gestuftem Pultdach angegliederter Halle und Gemeinderäumen; Pfarrzentrum mit Mesnerwohnung, zweigeschossiger Pultdachbau mit Zwerchhäusern; Kindergarten, erdgeschossiger Bau mit zueinander versetzten Pultdächern, von Josef Wiedemann, 1975-1981; mit bildhauerischer Ausstattung von Blasius Gerg."

Das DNB begrüßt nachdrücklich die Denkmalausweisung, die für gleichzeitige Zeugnisse der Baukultur, etwa der Neuen Pinakothek in München, bisher nicht möglich ist.

Für den Umgang mit dem Baubestand der Wiedemann-Architektur aber, hegt die Stadt Friedberg eigene Vorstellungen. Folgt man dem Beitrag der Augsburger Zeitung vom 31.1.2019 geht der Baureferent hier von einer praktischen Denkmalpflege aus, die weniger von einem Erhalt bzw. einer Reparatur ausgeht, sondern mehr von einer vergleichbar-ähnlichen Optik.

Dies würde letztlich eine Kategorisierung des bayerischen Denkmalbestandes beinhalten: mit den "klassischen" Denkmälern, etwa des 17. Jahrhunderts, wäre anders umzugehen als mit den "jungen" des 20. Jahrhunderts.

Für das DNB war dies Grund genug beim Landesamt für Denkmalpflege, als der zuständigen Fachbehörde nachzufragen: gibt es für den Baubestand eine "neue" (praktische) Denkmalpflege?

Die Antwort (in einem Gespräch mit dem "Bürgerportal" am 1.2.2019) war eindeutig und entspricht dem international gültigen Standard. Für die Leiterin der Abteilung "Praktische Denkmalpflege" gibt es eben keine Zweiklassen-Denkmalpflege. Zwar beobachte man mit Sorge bei manchen Planern entsprechendeTendenzen, welchen allerdings von Seiten des Landesamtes fachlich mit Nachdruck entgegengewirkt werde. Die materielle Substanz, sprich die entstehungszeitlich-typischen Baumaterialien, Baukonstruktionen und deren Oberflächen, gehöre auch bei Objekten der Spätmoderne zu den wesentlichen Denkmalwerten, die es nach Auffassung des BLfD bei Instandsetzungsmaßnahmen zu erhalten gelte.


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