Gibt es Zuschüsse, Fördergelder und Steuervergünstigungen für Denkmäler?
Der Erhalt von Denkmälern liegt im Interesse der Allgemeinheit. Aus diesem Grund stehen Denkmaleigentümern direkte und indirekte Unterstützungen zur Verfügung. Direkte Förderungen zum Erhalt von Denkmälern sind Zuschüsse von staatlichen oder kommunalen Stellen oder auch von öffentlichen und privaten Stiftungen. Indirekte Unterstützungen sind Steuervergünstigungen u.a. nach §§7i, 10f, 11b und 10g des Einkommenssteuergesetzes. In Sonderfällen gibt es in Bayern auch die Möglichkeit, Mittel aus dem Entschädigungsfond in Anspruch zu nehmen.
Die jeweiligen Fördermöglichkeiten bzw. der Förderumfang werden anhand des Einzelfalls entschieden. Die Erstberatung erfolgt durch die vor Ort zuständigen Vertreter der Unteren Denkmalschutzbehörden oder des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege.
Geändert am 28.07.2022.