Sind nur in die Denkmalliste eingetragene Objekte Denkmäler?

Die Bayerischen Denkmallisten sind "offen". Ist ein Denkmalcharakter verhanden, aber nicht erkannt, kann ein Objekt jederzeit in die Liste nachgetragen werden.

Über das Bürgerportal des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege kann jeder die Prüfung von Denkmalwerten anregen.

Geändert am 28.07.2022.


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