Sind nur in die Denkmalliste eingetragene Gebäude / Objekte Denkmäler?
Die Bayerischen Denkmallisten sind "offen", werden "nachrichtlich" geführt. Ist ein Denkmalcharakter verhanden, aber nicht erkannt, kann ein Objekt jederzeit in die Liste nachgetragen werden.
Erfüllt ein Objekt die Kriterien des Artikel 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetztes, ist es ein Denkmal – ganz unabhängig davon, ob es auch formell in die Denkmalliste eingetragen ist: „Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.“
Überprüfung nicht in die Denkmalliste eingetragener Objekte / Gebäude anregen
Über die Abteilung Z (Denkmalerfassung und Denkmalforschung) des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege kann jeder die Prüfung von Denkmalwerten anregen.
Welche Referenten für die Liste von Baudenkmälern, städtebaulichem Erbe und Welterbe (Bau) in Ihrer Region zuständig sind, finden Sie auf der Webseite des Landesamtes für Denkmalpflege:
Geändert am 01.06.2026.