Was ist der Unterschied zwischen Denkmalschutz und Denkmalpflege?
Denkmalschutz
In einem Gesetz geregelte staatliche Fürsorge über die Kulturdenkmäler eines (Bundes-)Landes. Für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes sind die Denkmalschutzbehörden zuständig. In Bayern sind dies die Unteren Denkmalschutzbehörden (Landkreise und Städte), die Höheren (bei den Bezirksregierungen) und die Oberste beim zuständigen Staatsministerium (derzeit "Wissenschaft und Kunst").
Denkmalpflege
Der Umgang mit Kulturdenkmälern, deren sach- und fachgerechte Wartung, Reparatur, Instandsetzung oder Nutzung. Zuständige Fachbehörde ist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.
Geändert am 28.07.2022.