Was ist Ensembleschutz und was muss dabei beachtet werden?

Unter einem Ensemble versteht man eine Gruppe von Gebäuden, oder wie es im Art. 1 des BayDSchG (Bayerisches Denkmalschutz-Gesetz) heißt "Mehrheit von baulichen Anlagen". Dies können ganze Orte sein, Ortsteile, Plätze, Straßenzüge oder auch ein freistehender Bauernhof. Der jeweilige Umfang ist in den Denkmallisten beschrieben und kartiert.

Ein Ensemble ist für sich ein "Baudenkmal", das sich aus sog. Einzeldenkmälern und nicht eigens als Denkmäler ausgewiesenen Bestandteilen zusammensetzt. Innerhalb eines Ensembles bedarf die Veränderung oder Beseitigung eines jeden Einzelelementes einer Erlaubnis nach Art. 6 und 7 des BayDSchG (= fachliche Abstimmung von Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern) auch dann, wenn solche Maßnahmen ansonsten nach der Bauordnung genehmigungsfrei wären. Dies gilt auch für Maßnahmen energetischer Verbesserungen von einzelnen Gebäuden oder die Anbringung von Anlagen zur Energiegewinnung (Solarmodule).

Geändert am 28.07.2022.


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