Was sind die Aufgaben des Landesdenkmalrates und wie setzt er sich zusammen?

Der Landesdenkmalrat ist nach Art. 14 BayDSchG (Bayerisches Denkmalschutz-Gesetz) ein Beratergremium für die Staatsregierung und wirkt an wichtigen Fragen von Denkmalschutz und Denkmalpflege mit. Der Rat setzt sich aus Vertretern einzelner Interessensverbände zusammen, die im Art. 14 benannt sind. Zu seinen zentralen Aufgaben gehört die Zustimmung zu den vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege vorgeschlagenen Ensemble-Ausweisungen.

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Geändert am 28.07.2022.


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