Welche Rolle spielen die Heimatpfleger?

Heimatpfleger üben ein Ehrenamt aus und werden von Kommunen oder Landkreisen bestellt. Ihre Aufgaben sind im Art. 13 BayDSchG (Bayerisches Denkmalschutz-Gesetz) beschrieben. Danach unterstützen sie mit ihrem auf Ort bzw. Region bezogenen Spezialwissen die Denkmalbehörden. Die Heimatpflege soll von den Unteren Denkmalschutzbehörden an den Einzelverfahren rechtzeitig beteiligt werden.
Die Dachorganisation der bayerischen Heimatpfleger ist der Bayerische Landesverein für Heimatpflege. Dort finden Sie auch eine aktuelle Liste aller Heimatpfleger und können den für Ihre Region zuständigen Heimatpfleger finden.
Geändert am 28.07.2022.