Wie wird die Denkmaleigenschaft eines Baudenkmals festgestellt?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie in Bayern bei einem Gebäude / Objekt die Denkmaleigenschaft festgestellt wird.

Angeregt wird die Prüfung durch Bürgerinnen und Bürger, die Heimatpflege, Gemeinden, Ämter oder Eigentümer. Sie können sich an die Untere Denkmalschutzbehörden oder das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wenden. Das Landesamt leitet daraufhin die Prüfung ein. Liegt ein Baudenkmal vor, trägt es dieses in die Denkmalliste ein.

Für die einzelnen Schritte hat das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege eine anschauliche Grafik in Auftrag gegeben, die wir Ihnen auch auf unserer Website zur Verfügung stellen dürfen - vielen Dank dafür.

Wie wird die Denkmaleigenschaft eines baudenkmals festgestellt? - Grafik: ©npridik.de
Wie wird die Denkmaleigenschaft eines baudenkmals festgestellt? - Grafik: ©npridik.de

Geändert am 29.05.2026.


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