Entschädigungsfonds – Ministerium in der Kritik

Eingestellt von: Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 25.09.2017
Geändert am 10.12.2018

Entschädigungsfonds – Ministerium in der Kritik

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 21. September 2017 hat eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion erheblichen Diskussionsbedarf zum vom Ministerium verwalteten Entschädigungsfonds ausgelöst. Dieser ist ein Sondervermögen, das mit Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes im Jahr 1973 begründet wurde.

Aus dem Bericht der SZ (direkt aus dem dpa-Newskanal) vom 21. September 2017:

Land zahlt 175 000 Euro Strafzinsen

München (dpa/lby) - Für den millionenschweren Entschädigungsfonds für Denkmalsanierungen musste die Staatsregierung seit August 2016 mehr als 175 000 Euro Negativzinsen an Banken bezahlen. Für den Zeitraum vom 9. August bis zum 31. Dezember 2016 seien Negativzinsen in Höhe von 25.905,61 Euro angefallen, für die Zeit von Januar 2017 bis zum 20. August 2017 betrugen die Kosten 149.231,90 Euro. Dies geht aus einer parlamentarischen Anfrage der SPD-Landtagsfraktion an das zuständige Kultusministerium in München hervor.

"Es gibt so viele erhaltenswerte Kulturdenkmäler in Bayern, für die das Geld ganz dringend gebraucht würde, um sie vor dem Verfall zu retten", sagte Inge Aures (SPD). Doch das Ministerium lasse sich bei den Genehmigungen zu viel Zeit und schmeiße somit das Geld der Steuerzahler lieber den Banken in den Hals. "Da packt mich die Wut." Die SPD kündigte an, die Förderpolitik im Haushaltsausschuss des Landtags besprechen zu wollen.

Negativzinsen werden seit einiger Zeit bei einigen Geldinstituten fällig, sowohl Privatkonten als auch Geschäftskonten können davon betroffen sein. Grund dafür ist unter anderem die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Die EZB hat nämlich nicht nur den Leitzins, zu dem sich Banken bei ihr Geld leihen können, seit Längerem auf null gesetzt. Sie verlangt von Finanzinstituten, die über Nacht bei ihr Geld parken, auch Strafzinsen. Diese Kosten geben einige Banken seit gut einem Jahr an ihre Kunden weiter.

"Die Sollzinsen im Entschädigungsfonds entstehen überwiegend im Bereich der Mittel des Fonds, die durch Bewilligungen gebunden sind", hieß es auf Anfrage aus dem zuständigen Kultusministerium. Das sei unter den gegebenen Niedrigstzins-Bedingungen "ärgerlich, aber unvermeidbar" und treffe alle Bereiche der Geldanlagen. "Im Sinne des Denkmalschutzes wäre eine baldmöglichste Korrektur dieser Politik durch die EZB wünschenswert."

Der Entschädigungsfonds Bayern fördert in erster Linie umfangreiche Maßnahmen an Denkmälern mit überregionaler Bedeutung und einer akuten Gefährdung. Er wurde 1973 gegründet und wird jährlich zu jeweils 50 Prozent von den Kommunen und vom Freistaat gespeist. Laut Kultusministerium liegen aktuell rund 45,5 Millionen Euro im Entschädigungsfonds - etwa 25,8 Millionen Euro sind nicht abgerufene Gelder aus dem Jahr 2016. Von 2007 bis 2012 zahlten Städte und Gemeinden sowie der Freistaat je 11,5 Millionen Euro pro Jahr in den Fonds ein, seit 2013 beläuft sich die jährliche Einzahlung auf jeweils 13,5 Millionen Euro.

Angesichts der aktuellen Förderanträge für Gelder aus dem Fonds erscheint die Strafzinszahlung aber als unnötig, denn nach Angaben des Ministeriums liegen aktuell 73 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 42 Millionen Euro vor. "Das Geld könnte also sofort sinnvoll verwendet werden", sagte SPD-Haushaltspolitiker Reinhold Strobl. Das ganze Verfahren sei daher eine "ministerielle Misswirtschaft".

Ungeachtet der finanziellen Verluste infolge der Negativzinsen ist der Fonds aus Sicht des Ministeriums eine Erfolgsgeschichte: Mehr als 850 Millionen Euro aus diesem Sondervermögen konnten seit 1973 für Denkmalsanierungen zur Verfügung gestellt werden. "Schätzungen gehen davon aus, dass damit ein Sanierungsvolumen in der Größenordnung von 3,5 Milliarden Euro angestoßen worden ist."


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