Handbuch Städtebaulicher Denkmalschutz

Eingestellt von: Denkmalnetz Bayern
Eingestellt am 10.05.2015

Handbuch Städtebaulicher Denkmalschutz

Die Entwicklung des städtebaulichen Denkmalschutzes als Teil des Bodenrechts (Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG) ist Gegenstand des „Handbuches Städtebaulicher Denkmalschutz“. Im Mittelpunkt stehen die Möglichkeiten der Erhaltung vorhandener Ortsteile, die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Beleuchtet werden die Aufgaben der Dorferneuerung, der Flurbereinigung sowie die Sorge um die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes. Die Rechtsfragen werden auf Grundlage der einschlägigen Bundesgesetze geklärt. Die Ausführungen haben immer die Praxis im Fokus. Eine Vielzahl von Beispielen veranschaulicht den Sachverhalt. Anhand des bundesrechtlichen Bau-, Planungs- und Umweltrecht wird die Verknüpfung der einzelnen Fachdisziplinen kommentiert. Dies erfolgt unter Einbeziehung der internationalen Vorgaben wie der UNESCO-Welterbekonvention von 1972 und der europäischen Vorgaben zum Denkmal-, Kulturgüter- und Welterbeschutz. Es wird aufgezeigt, dass der städtebauliche Denkmalschutz auch eine politische Angelegenheit ist: Es gilt die Mehrheit der Ratsmitglieder und der Bürger zu informieren, zu überzeugen und zu gewinnen. Für die Gemeinden sind die rechtlichen Vorgaben als Plattform zur Erhaltung ihrer gebauten Umwelt von großem Nutzen. Das Handbuch ist für Bürgermeister, Fraktionsvorsitzende, Gemeinderäte, Investoren, Planer, Architekten, Statiker, Baupolizisten, Brandschutzingenieure, Denkmalpfleger, Restauratoren, Handwerker und die betroffenen Eigentümer interessant. Letztendlich geht die Erhaltung des kulturellen Erbes alle an.

Ernst-Rainer Hönes, Handbuch Städtebaulicher Denkmalschutz, 2 Bände, Hamburg 2015, ISBN 978-3-8300-7988-0, 149,80 Euro

Zum Buch

Rezension von Dr. Dieter Martin, Ltd. Akad. Direktor i.R., Bamberg:

"Ernst-Rainer Hönes ist als ehemaliger Praktiker in der Landesregierung von Rheinland-Pfalz und fortwährend Lehrender noch immer einer der wenigen Meinungsführer des Denkmalrechts. Dutzende seiner ungezählten Aufsätze (zwei Seiten im Literaturverzeichnis) sind leider in der unübersehbaren Vielzahl von kaum mehr in Bibliotheken gehaltenen Zeitschriften heute kaum noch auffindbar und auch mangels ihrer Zugänglichkeit im Internet der Wissenschaft und insbesondere der Praxis nahezu verloren. Umso mehr hervorzuheben ist das vorliegende Werk. quasi als Quintessenz vieler der bisherigen Einzelbeiträge des Verfassers, fasst es zumindest partiell die Erkenntnisse zum städtebaulichen Denkmalschutz zusammen.

Das reich gegliederte Inhaltsverzeichnis reicht von der Welterbekonvention über die gemeindliche Selbstverwaltung, Raumordnung, Naturschutz-, Wald-, Wasser- und Straßenrecht bis zum Urheberrecht des Bundes. Den breitesten Raum nimmt das Baugesetzbuch des Bundes ein, für dessen einschlägige Teile geradezu ein reich gegliederter Kommentar gegeben wird. Das breite Spektrum des Autors belegen nicht zuletzt naturgemäß nur gestreifte Themen wie das immer noch lebhaft diskutierte Abwehrrecht von Nachbarn (weitere Rechtsschutzfragen werden zumindest am Rande erörtert), das UVP-Recht (eine vertiefte Darstellung zur Einbeziehung der Denkmäler in den Umweltbegriff und eine Auslotung von deren praktischen Folgen ist ein generelles Desiderat) und das UVPRG. Die Ausführungen zum urheberrechtlichen Denkmalschutz (Seiten 853 - 882) liegen in dem Werk thematisch etwas am Rande, da sie eher Einzelschöpfungen betreffen, nicht aber speziell Denkmäler in einem städtebaulichen Zusammenhang.

Erfrischend sind Einsprengsel wie die feuilletonistische siebenseitige Darstellung zur 2011 geplanten (und inzwischen längst gebauten und wohl auf Dauer gesicherten) Seilschwebebahn über den Mittelrhein (Seiten 390 ff.).
 
Das Werk hat grundlegenden Charakter und ist eine wissenschaftliche Arbeit höchsten Ranges. Das blamable Ergebnis der Streichung des städtebaulich wichtigen Dresdner Elbtals durch die UNESCO aus der Liste unseres Welterbes zeigt, wie wenig letztlich die internationalen und nationalen Rechtsgrundlagen bewirken können, wenn sie nicht administrativ umgesetzt werden. Die Erwartungen an den Inhalt der Publikation und an das damit erneut verbreiterte Wissen um die einschlägigen bundesrechtlichen Rechtsgrundlagen und ihre Zusammenhänge dürfen sehr hoch angesetzt werden. Die angesprochenen Planer und die Verantwortlichen auf den Entscheidungsebenen (insbesondere die Gemeinden, nicht angesprochen sind die Denkmalschutzbehörden) sollten die Kenntnisse ihres Instrumentariums vertiefen und zugunsten der Denkmäler einsetzen
 
Der ganze Kosmos des einschlägigen internationalen und des Bundesrechts wird mit dem Werk durchschaubar. Fast überflüssig ist es zu erwähnen, dass der Autor mit seinem geradezu enzyklopädischen Wissen Fakten und Recht einschließlich zahlloser Stellen aus Literatur und Rechtsprechung zusammenführt und in 4099 Fußnoten belegt – niemand sonst wäre hierzu in der Lage. Handwerklich bleibt kein Wunsch offen angesichts der überzeugenden Bibliographie und des vorbildlichen, tief gegliederten Stichwortverzeichnisses.
 
Den Schutz städtebaulicher Denkmäler nach den sechzehn Denkmalschutzgesetzen der Länder (Stadtbilder, Siedlungen, Ensembles, Denkmalbereiche, Landschaft, Umgebung und Nähe) und den Bauordnungen (Verunstaltung) hat der Autor übrigens in den beiden vorliegenden Bänden noch ausgeklammert. Hierfür und die damit verknüpften aktuellen Themen der energetischen Revolution (Windräder, Solaranlagen usw.) stehen wohl die Teilbände III und IV zu erwarten."