Denkmäler retten – so geht's
Denkmäler und historische Gebäude prägen das Gesicht und die Identität unseres Landes und sichern Lebensqualität für alle.
Der Einsatz lohnt sich für Denkmäler im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes ebenso wie für andere Gebäude, die erhaltenswert sind, weil sie Geschichte haben und das Ortsbild prägen.
Welchen Geschichtszeugnissen Denkmaleigenschaft nach dem Gesetz zukommt, stellt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege fest.
Helfen Sie retten – ob Ihr eigenes oder ein fremdes Haus mit Geschichte!
Die AG Einzelfallberatung des Denkmalnetzes Bayern bietet eine Erstberatung bei Anfragen in Einzelfällen an (mehr Infos in der Geschäftsordnung der AG). Außerdem finden Sie in unseren FAQ weitere Informationen.
Rechtliche Tipps
Weiterführende Informationen
Eigenes Denkmal retten
1. Denkmal finden und erwerben
Ein historisches Gebäude, ganz gleich, ob eingetragenes Denkmal oder nicht, kann auf vielen Wegen einen neuen Eigentümer finden. Neben dem normalen Immobilienmarkt stehen Interessenten auch spezielle Börsen zur Verfügung.
Staatliche Immobilienbörsen:
- Verkäufliche Denkmäler (Angebot des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege)
- Immobilienangebote des Freistaats Bayern (i.d.R. zahlreiche denkmalgeschützte Objekte)
Immobilienbörsen von Landkreisen:
- Denkmalbörse des Lkr. Neuburg-Schrobenhausen (Oberbayern)
- Denkmalbörse des Lkr. Roth (Mittelfranken)
- Innenentwicklungs-Immobilienportal des Lkr. Rhön-Grabfeld (Unterfranken)
Gemeinnützige Anbieter:
- Denkmalbörse des Jurahaus-Vereins
- Jurhahäuser kaufen oder mieten (Projekt Jurahaus)
Kommerzielle Anbieter (Auswahl):
- www.schloss-burg-verkauf.de (Schlösser, Burgen, Herrenhäuser; deutschlandweit)
- www.die-denkmalschutz-immobilie.de
- www.alteshaus.com (deutschlandweit)
Gebäude die in unserer Rubrik Denkmäler und Bauwerke
Das Denkmalnetz Bayern tritt nicht als Makler auf. Es will mit seiner Plattform aber auch die Vermittlung von Denkmälern und anderen historischen Gebäuden an erhaltungs- und sanierungswillige Eigentümer befördern. Objekte können über die Funktion Denkmal eintragen online gestellt werden.
Wenn Sie irgendwo auf ein altes Haus aufmerksam werden, können Sie im Bayerischen Denkmal-Atlas nachsehen, ob es in der Denkmalliste geführt wird. Sie erhalten dort die Grundinformationen zu Geschichte und Architektur des Hauses. Finden Sie im BayernViewer-denkmal keinen Eintrag, fragen Sie beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege oder bei der Unteren Denkmalschutzbehörde nach (siehe Kontakt zu den Behörden aufnehmen), um gegebenenfalls die Überprüfung des Gebäudes auf Denkmaleigenschaft anzuregen.
2. Kontakt zu den Behörden aufnehmen
Sie haben Ihr Traumdenkmal gefunden? Nehmen Sie als erstes Kontakt zu Ihrer Unteren Denkmalschutzbehörde auf – schließlich wollen Sie Unterstützung und keinen unnötigen Ärger.
Nicht nur Veränderungen, auch Reparaturen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten (z. B. Anstrich auf Wänden, Fenstern und Türen, Einbau eines neuen Bades, Arbeiten zur energetischen Ertüchtigung) an einem eingetragenen Baudenkmal sind nur zulässig, wenn sie Ihnen die Untere Denkmalschutzbehörde vorher erlaubt hat. Wenn Sie Eingriffe in ein Bodendenkmal vornehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Erlaubnis.
In Zusammenarbeit mit den Experten des Landesamts für Denkmalpflege beraten Sie die Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde und begleiten fachkundig die Instandsetzung Ihres Hauses.
Von den Ämtern erhalten Sie alle Fakten und Informationen, die dort über das Haus bereits gesammelt wurden – wichtiges Grundlagenwissen für jeden Schritt, den Sie gehen wollen. Es ist von großem Vorteil, den Bauzustand eines Denkmals umfassend zu kennen. Denn nur mit diesem Wissen können denkmalgerechte Nutzungen entwickelt und realistische Instandsetzungskosten berechnet werden.
Eine Voruntersuchung, ausgeführt von denkmalerfahrenen Architekten, Tragwerksplanern oder Restauratoren, liefert diese Informationen und kann finanziell spürbar unterstützt werden.
Historische Bauakten (in der Regel mit Plänen) sind in den jeweiligen Archiven zu finden, die die Unterlagen der Baugenehmigungsbehörde archivieren. War ein Landratsamt für die Genehmigung zuständig, dann sind die Unterlagen im jeweiligen staatlichen Archiv Bayerns zu suchen, im Fall kreisfreier Städte im jeweiligen Stadtarchiv (ab dem Zeitpunkt der Kreisfreiheit).
Ihre Untere Denkmalschutzbehörde finden Sie im BayernPortal. Üblicherweise nehmen das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt die Aufgabe wahr, auch andere größere Städte haben die Kompetenz oft übertragen bekommen.
3. Einen geeigneten Architekten finden
Wenn Sie mehr als nur renovieren wollen, sollten Sie sich einem Architekten anvertrauen, der in der Denkmalpflege erfahren ist.
Bringen Sie in Erfahrung, welche Architekten bei anderen, denkmalpflegerisch gut gelungenen Instandsetzungen oder Umnutzungen beauftragt wurden. Sehen Sie sich hierfür beispielsweise die Objekte in unserer Rubrik "Gerettet" an.
Informieren Sie sich beim Landesamt für Denkmalpflege, bei Ihrer Unteren Dekmalschutzbehörde und bei anderen Denkmaleigentümern.
Wählen Sie einen Architekten, der sich bei ähnlichen Herausforderungen wie bei Ihrem Haus bereits bewährt hat.
Hilfestellungen bei Fragen zum angemenessen Umgang mit Altbausubstanz bietet auch die Bauberatung des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege e.V.
4. Die Sanierung planen
Ein historisches Gebäude mag noch so vernachlässigt worden sein und heruntergekommen aussehen – in aller Regel bietet es genügend solide Substanz für eine Instandsetzung, so dass es zeitgemäß genutzt werden kann und wieder zum Schmuckstück der Straße, des Dorfes, der Siedlung oder des Stadtviertels wird. Ein historisches Gebäude verlangt nach einem sensiblen Umgang mit dem überlieferten historischen Bestand, der Substanz. Reparieren geht vor Ersetzen. Je mehr historische Bauteile erhalten bleiben, desto besser. Ist der Austausch von Substanz unvermeidlich, sollten die neuen Bauteile respektvoll und materialgerecht eingefügt werden.
Denkmalpflege geht ehrlich mit dem Material um. Ein Baudenkmal braucht keine Täuschungsmanöver, denn es hat das Echte am richtigen Platz. Oft verkannt, aber ein wichtiger Erfahrungswert: wo Fensterrahmen aus Holz eingesetzt waren, sollten auch wieder Fensterrahmen aus Holz ihren Platz finden. Sie sind das Lächeln des Hauses – und wer zieht ein künstliches Lächeln einem natürlichen vor?
Ganz besondere Umsicht ist beim Thema Energie gefragt. Denkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Gebäude sind von den strengen Bestimmungen der Energieeinsparverordnung ausgenommen - und das aus gutem Grund. Dennoch lassen sich mit Augenmaß oft sinnvolle Maßnahmen zum Energiesparen durchführen. Der Erhalt des Erscheinungsbilds und der Originalsubstanz sollten aber immer Vorrang haben.
Und bitte denken Sie daran: Bei allen Veränderungen oder Reparaturen an einem eingetragenen Denkmal müssen Sie unbedingt und frühzeitig die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beteiligen und einen Erlaubnisbescheid einholen (siehe Kontakt zu Behörden aufnehmen). Doch das sollte eine Formalie sein, wenn Sie eine Maßnahme planen, die dem Denkmal gerecht wird. Diese „Formalie“ vor dem Beginn der Maßnahmen ist aber von entscheidender Bedeutung, wenn Sie eine finanzielle Förderung oder eine Steuervergünstigung in Anspruch nehmen möchten.
Hilfestellungen bei Fragen zum angemenessen Umgang mit Altbausubstanz bietet auch die Bauberatung des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege e.V.
Ratgeber
Wolf Schmidt, Reparatur historischer Holzfenster (Denkmalpflege Informationen Sonderausgabe A - Juli 2004), 2., überarb. Auflage, ISSN 1617-3147 München 2004
Hg. von der Bayerischen Ingenieure-Kammer-Bau in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Architektenkammer und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, München 2014
Michael Kühlenthal (Bearb.), Vorsorge, Pflege, Wartung
Empfehlungen zur Instandhaltung von Baudenkmälern und ihrer Ausstattung. Eine Handreichung für Denkmaleigentümer, Verwalter, Hausmeister, Kirchenvorsteher, Kirchenpfleger, Küster und Mesner (Denkmalpflege Informationen A 88), München 2002
5. Förderung beantragen
Weil nicht nur Ihnen am Erhalt Ihres historischen Hauses liegt, sondern auch der Allgemeinheit, stellen der Staat und andere öffentliche Träger Fördergelder für die Instandsetzung und Erhaltung von Denkmälern bereit. Entscheidend ist, dass Sie frühzeitig mit den Behörden Kontakt aufnehmen und die geplanten Maßnahmen abstimmen.
Direkte Zuschüsse können Sie etwa beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege beantragen.
Bei umfangreichen Maßnahmen an Baudenkmälern mit überregionaler Bedeutung und einer akuten Gefährdung kommen Zuschüsse und Darlehen aus dem Entschädigungsfonds des Freistaats Bayern in Betracht.
Auch Gemeinden, Landkreise und Bezirke unterstützen Denkmalsanierungen finanziell.
In besonderen Fällen kann bisweilen die Bayerische Landesstiftung helfen.
Finanzielle Hilfen sind außerdem erhältlich über:
- Städtebauförderung (Informationen bei Ihrer Gemeinde)
- Dorferneuerungsprogramm bzw. Flurbereinigung (Informationen bei Ihrer Gemeinde)
- Förderungen für Gewerbebetriebe in Denkmälern, etwa auch Tourismusbetriebe (Informationen bei den Bezirksregierungen)
Viel zu wenig bekannt ist: Wer Gelder in die Sanierung eines Denkmal investiert, kann eine Reihe von Steuergünstigungen in Anspruch nehmen. Unbedingte Voraussetzung dafür ist ein vorheriges Einvernehmen mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. So können beispielsweise denkmalfachlich erforderliche Herstellungskosten für bauliche Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung eines eigengenutzten Baudenkmals derzeit acht Jahre lang zu neun Prozent und die folgenden vier Jahre zu sieben Prozent abgeschrieben werden.
Alle Förderungsmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege im Überblick.
Ratgeber
Broschüre des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz
Denkmäler im Privateigentum - Hilfe durch Steuererleichterungen
6. Kompetente Handwerker beauftragen
Damit der Traum vom instand gesetzten historischen Haus wahr werden kann, brauchen Sie ausführende Firmen, die Ihr Handwerk beherrschen. Praktiker, die Erfahrung im rücksichtsvollen Umgang mit historischen Baukonstruktionen besitzen und in tradierten Handwerkstechniken bewandert sind.
Sehen Sie sich bei anderen historischen Häusern um, welche Handwerker den Zuschlag erhalten haben. Und ob sie dem Denkmal gerecht geworden sind. Fragen Sie auch bei den Denkmalschutzbehörden nach (siehe Kontakt zu den Behörden). Angaben zu den ausführenden Firmen finden Sie teilweise auch bei den Objekten in unserer Rubrik "Gerettet".
Fremdes Denkmal retten
1. Informationen sammeln
Wer einen Beitrag leisten möchte, dass ein Haus mit Geschichte gerettet wird, sollte am Anfang nach Möglichkeit alle relevanten Fakten zusammentragen.
Historische Gebäude leben von ihrer Geschichte und der Architektur vergangener Zeiten. Das Bayerische Denkmalschutzgesetz gewährt Häusern mit einer „geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung“ gesetzlichen Schutz. Die Geschichte eines Hauses, seine baukünstlerische Gestaltung im Äußeren und Inneren sowie seine Lage im Raum sind also äußerst wichtige Kriterien. Für die Beurteilung und Feststellung der Denkmaleigenschaft ist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zuständig.
Überprüfen Sie, ob das Haus bereits in die Denkmalliste aufgenommen wurde, indem Sie es im Bayerischen Denkmal-Atlas suchen, dem Fachportal des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege. Fragen Sie auch bei Experten in Ihrer Region nach: bei Kreis- und Ortsheimatpflegern, Museen, Archiven sowie historisch und denkmalpflegerisch ausgerichteten Vereinen und Initiativen, was sie über das Haus wissen.
Historische Bauakten (in der Regel mit Plänen) sind in den jeweiligen Archiven zu finden, die die Unterlagen der Baugenehmigungsbehörde archivieren. War ein Landratsamt für die Genehmigung zuständig, dann sind die Unterlagen im jeweiligen staatlichen Archiv Bayerns zu suchen, im Fall kreisfreier Städte im jeweiligen Stadtarchiv (ab dem Zeitpunkt der Kreisfreiheit).
2. Kontakt zum Eigentümer aufnehmen
Suchen Sie mit dem Eigentümer eines gefährdeten Gebäudes das offene Gespräch.
Oftmals wissen Eigentümer ihr Erbe nicht auf Anhieb zu schätzen. Erst wenn man erfährt, welche Geschichte darin steckt, kann man den Wert begreifen. Zum wirtschaftlichen tritt der ideelle Wert – der Mehrwert für den Besitzer selbst, seine Gemeinde oder Stadt und die ganze Region ist. Oftmals ist dies Impuls genug für eine Sanierung.
3. Verein oder Initiative gründen
Gemeinsam sind wir stark. Um deutlich zu machen, dass die Bewahrung eines bedrohten Denkmals im Interesse vieler Bürgerinnen und Bürger liegt, empfiehlt sich die Gründung einer Initiative oder eines Vereins.
Innerhalb der Gruppe können Sie Wissen austauschen, Ideen entwickeln und Talente nutzen. Durch Veranstaltungen, Aktionen sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit können Sie auf die Bedeutung des Denkmals aufmerksam machen, mit Verantwortlichen in den Dialog treten und von seinem Wert überzeugen.
Wenn Sie Ihren Verein in das Vereinsregister eintragen lassen und damit Rechtsfähigkeit erlangen, können Sie Spenden gegen Spendenquittungen entgegennehmen und haften für Schulden und andere Verbindlichkeiten nur mit dem Vereins-, nicht mit dem Privatvermögen.
Weiterführende Informationen:
4. Nutzungskonzepte entwerfen
Gebäude sind zum Nutzen da. Auch Denkmäler!
Je überzeugender ein Denkmal genutzt wird, desto sicherer ist seine Existenz. Überlegen Sie, welche Nutzungen im Denkmal so untergebracht werden könnten, dass möglichst wenige Eingriffe in den vorhandenen Bestand nötig werden und zugleich eine angemessene Funktionalität gegeben ist. Bringen Sie in Erfahrung, für welche Funktionen am Ort dringend Raum benötigt wird. Ziehen Sie Fachleute zurate, etwa Architekten und Tragwerksplaner.
5. Eine Stiftung gründen
Steht Ihnen Kapital zur Verfügung, das Sie für ein bedrohtes Denkmal einsetzen möchten, kann die Gründung einer Stiftung zweckmäßig sein.
Als kompetenter Partner bietet sich die Deutsche Stiftung Denkmalschutz an, unter deren Dach Treuhandstiftungen für einzelne Baudenkmäler errichten werden können. Die Erträge des Stifterkapitals kommen dann ausschließlich dem vom Stifter bestimmten Zweck zu. Freilich kann man auch eine eigenständige Stiftung gründen. Im Idealfall kann das Denkmal als Grundvermögen in die Stiftung eingebracht werden und der laufende Bauunterhalt aus darüber hinausgehendem Stiftungsvermögen sowie aus Einnahmen (eventuell Vermietung des Denkmals) erwirtschaftet werden.
Lassen Sie sich professionell juristisch beraten, wenn Sie eine Stiftung gründen wollen.
6. Hilfe beim Denkmalnetz Bayern einholen
Um auf ein bedrohtes Baudenkmal oder ein schützenswertes altes Haus aufmerksam zu machen, können Sie es auf unserer Internetseite eintragen.
Außerdem können Sie sich über kontakt@denkmalnetzbayern.de an die AG Einzelfallberatung wenden. Sie bietet eine Erstberatung an (mehr Infos in der Geschäftsordnung der AG).